"Die Fachkraft hat uns Eltern immer wieder kreative Lösungsideen aufgezeigt, damit wir wieder einen entspannten Umgang mit unseren Kindern haben konnten."
"Der Erziehungsbeistand hat nicht über mich sondern mit mir gesprochen. Ich konnte mit ihm über meine Sorgen und Probleme reden und hatte immer das Gefühl, dass er mich ernst nimmt"
"Durch die Umgangsbegleitung konnte ich wieder einen Zugang zu meinem Kind finden. Auch wenn dies nicht immer einfach für mich war."
"Meine Schulbegleitung ist toll. Ich habe nun viel weniger Stress in der Schule und habe auch schon Freunde in meiner Klasse gefunden."
Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII
(SPFH)
Die SPFH bietet eine professionelle Unterstützung für das gesamte Familiensystem im häuslichen Umfeld an und arbeitet sowohl mit den Eltern/Sorgeberechtigen als auch mit den Kindern und/oder den Jugendlichen.
In dieser Hilfe werden alle auftretenden Schwierigkeiten in Bezug auf das Familiensystem, das soziale Umfeld und die Alltagsbewältigung gemeinsam reflektiert und mögliche Lösungsansätze dazu erarbeitet.
In unserer Zusammenarbeit machen wir uns gemeinsam auf die Suche nach Ihren individuellen Ressourcen und Stärken, um Ihr Familiensystem dazu zu befähigen, sich selbst zu helfen.
Ihre Mitwirkungsbereitschaft ist der Schlüssel zur positiven Veränderung.
Erziehungsbeistandschaft nach § 30 SGB VIII
(EB)
In dieser Hilfeform wird vorrangig mit den Kindern und/oder Jugendlichen gearbeitet. Die Eltern, die Sorgeberechtigten und das Soziale Umfeld (z.B. Schule etc.) werden aber immer wieder mit einbezogen, um gemeinsame Fortschritte erzielen zu können.
Der Weg zum Erfolg dieser Hilfe besteht darin, mit dem Kind oder dem Jugendlichen gemeinsam Lösungen zur Bewältigung von Herausforderungen und Problemen zu erarbeiten.
Ziel ist eine Förderung der individuellen Verselbständigung, persönliche Identitätsfindung und die Gestaltung von erreichbaren Zukunftsperspektiven.
Die Bereitschaft zur positiven Veränderung und die Motivation um das gewünschte Ziel zu erreichen, sind dabei die wichtigsten Bausteine, damit diese Hilfe gelingen kann.
Begleitender Umgang gemäß § 18 Abs. 3 SGB VIII
(BU)
Ein begleiteter Umgang dient der Anbahnung und zum Aufbau der Bindung und Beziehung zwischen dem Kind bzw. den Kindern und Personen aus dem familiären Umfeld, wenn der Kontakt längere Zeit unterbrochen war oder aufgrund von konflikthaften Situationen nicht zustande gekommen ist.
Das Ziel dieser Hilfe ist es, dass diese Bindung und Beziehung (wieder)aufgebaut und gefestigt wird.
Dies bedeutet eine sehr individuelle Herangehensweise und die Bereitschaft aller Beteiligten zur Mitarbeit und ggf. zur Kompromissbereitschaft.
Es soll erreicht werden, dass die Beziehungsqualität so tragfähig und sicher ist, dass eine externe Unterstützung irgendwann nicht mehr benötigt wird.
Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII
(SB)
Die Schulbegleitung dient zur Unterstützung für den/die Schüler*in um sich im schulischen Alltag besser integrieren zu können.
Ziel ist es, dem/der Schüler*in den Schulbesuch zu ermöglichen.
Die Hilfe umfasst somit die Unterstützung in lebenspraktischen, unterrichtsbezogenen, emotionalen und sozial-integrativen Bereichen.
Der Kontakt zu den Sorgeberechtigen finden im Rahmen der Hilfe statt.